Wie entsteht eine Erziehungsstelle? Den Prozess der Anbahnung finden Sie hier!

Es gibt viele Gründe, warum ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann. Häufig sind es soziale und / oder wirtschaftliche Gründe, die zu einer Überforderung in der Erziehung und Versorgung des Kindes führen. Oft sind es auch Erkrankungen oder Suchtproblematiken der Eltern. Manchmal ist von allem etwas dabei.
Meist hat das Jugendamt die Familie schon durch ambulante Hilfen unterstützt, aber diese haben sich als nicht ausreichend erwiesen.

Nachdem alle anderen bisherigen familienunterstützenden Maßnahmen nicht ausgereicht haben, unterstützt das Jugendamt jetzt durch eine "stationäre Hilfe", das heißt, das Kind wird "stationär untergebracht".
Das bedeutet, dass das Kind meist zunächst in eine Klärungsgruppe, eine Bereitschafts- oder Inobhutnahmestelle gebracht wird, um in Ruhe zu überlegen und miteinander zu beraten, wie es gut weiter gehen kann.

Es finden viele Gespräche mit allen Beteiligten statt, oft werden auch Psychologen und Ärzte mit einbezogen, um eine möglichst gute Perspektive für alle zu finden.
Sollte das Ergebnis sein, dass eine Erziehungsstelle die passende Lebensform für das Kind ist, begibt das Jugendamt sich auf die Suche nach einem passenden Platz und fragt beispielsweise bei iNFA an.

Hat iNFA eine möglicherweise passende Stelle, beginnt die "Anbahnung". Die Anbahnung ist eine sensible Phase und dient dazu, Sicherheit in Bezug auf das Zueinanderpassen von Erziehungsstelle und Kind zu bekommen.
Im Vorfeld werden deshalb möglichst viele Informationen über das Kind und seine Vorgeschichte eingeholt. Auf dieser Grundlage überprüft iNFA die Rahmenbedingungen der zur Verfügung stehenden Erziehungsstellen.
Wesentliche Gesichtspunkte sind die Struktur des Familiensystems im Hinblick auf leibliche Kinder, die Belastbarkeit der Familie, strukturelle Anforderungen an das Umfeld, besondere Bedarfe des unterzubringenden Kindes sowie spezielle Wünsche und Anforderungen an die Familie.
Ist eine passende Zuordnung denkbar, wird die Erziehungsstelle umfassend über die Biographie des Kindes informiert.
Kann sie sich aufgrund der Aktenlage prinzipiell eine Aufnahme des Kindes vorstellen, findet eine Klärung auf der Erwachsenenebene mit allen Beteiligten (Jugendamt, abgebende Einrichtung, Vormund und / oder Eltern, Einrichtungsleitung, Erziehungsstelle) statt.

Stimmen alle Beteiligten zu, kommt es zu einem ersten anonymen Kontakt zwischen Erziehungsstelle und Kind in seiner gewohnten Umgebung. Sinnvoll ist eine „unverbindliche“ Besichtigung des Lebensortes des Kindes durch die Erziehungsstelle in Begleitung der Einrichtungsleitung.
Erfahrungsgemäß entscheidet sich in den ersten Momenten eine Sympathie oder Antipathie. Damit bleibt für die Erziehungsstelle die Möglichkeit, von der beginnenden Anbahnung zurück zu treten, ohne dass das Kind deshalb Schuldgefühle entwickeln könnte oder sich abgelehnt fühlen müsste.
Leitung und Erziehungsstelle haben bei diesem Ersttermin die Möglichkeit, mit der Bezugsperson des Kindes ein ausführliches Gespräch zu führen, um so weitere möglichst umfangreiche Informationen zu erhalten. Ist die erste Kontaktaufnahme positiv verlaufen, so werden die nächsten Kontakte festgelegt.
Die ersten drei Termine begleitet die Leitung. Danach erfolgt eine Auswertung gemeinsam mit Bezugsperson, Erziehungsstelle, Jugendamt und Sorgeberechtigten. Das Kind wird entsprechend seiner sozial-emotionalen Entwicklung fortlaufend informiert und beteiligt. Die weiteren Besuchstermine werden von Erziehungsstelle und Bezugsperson mit dem Kind entsprechend koordiniert, die Leitung zieht sich zurück und berät im Hintergrund.
Die Erziehungsstelle besucht das Kind mehrfach in der abgebenden Einrichtung. Sie bringt zunächst Fotos von ihrem häuslichen Umfeld und von weiteren Familienmitgliedern, bald dann auch die leiblichen Kinder (wenn vorhanden) selber mit.

Hat das Kind Vertrauen gefasst und äußert es Neugier auf das Zuhause der Erziehungsstelle, so kommt es zum Besuch dorthin. Es folgen Übernachtungen, die Besuchsabstände verringern sich.

Der Anbahnungsprozess wird von der iNFA-Leitung mit dem Jugendamt, der abgebenden Einrichtung, den Eltern und / oder dem Vormund und der Erziehungsstelle fortlaufend reflektiert und abgestimmt.
Der Prozess selbst und vor allem das Tempo orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und der Erziehungsstelle. Meist kann von einer Dauer von etwa 4 – 10 Wochen ausgegangen werden, manchmal geht es auch schneller oder braucht eine längere Zeit.

Nach dem gelungenen Anbahnungsprozess zieht das Kind in die Erziehungsstelle ein. Natürlich wird das Kind bei der Gestaltung seines zukünftigen Zimmers frühzeitig aktiv beteiligt. Der Einzug des Kindes wird in der Regel von der iNFA-Leitung begleitet. Es gibt meist ein gemeinsames Einzugs-Kaffeetrinken, das Kind wird darüber informiert, wer sein Ansprechpartner außerhalb der Erziehungsstelle bei iNFA ist und dass es regelmäßig von ihm besucht werden wird.